16.09.2009 13:20 Uhr, Quelle: fscklog
law blog: Tethering-Verweigerung als "gravierende Vertragsverletzung"
Auch Udo Vetter widmet sich im law blog T-Mobiles plötzlicher Tethering-Kehrtwende mit einem anwaltlichen Schreiben an den Netzbetreiber: "Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering). Hierzu sind Sie
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