11.09.2009 18:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund

Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das (Weiter lesen)Verwandter InhaltBreitband-Kluft wird nur sehr langsam geschlossenFacebook gibt leistungsfähigen "Tornado" freiPhishing geht zurück, Trojaner legen deutlich zu

Weiterlesen bei WinFuture.de

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz