27.08.2009 17:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

Der Suchmaschinenbetreiber Google darf zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Das entschied das (Weiter lesen)Verwandter InhaltHTML-Entwicklung unter Leitung von MS und Apple"Dungeons & Dragons": Turbine verklagt AtariAcer: Netbooks bringen wenig Gewinne ein

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