15.07.2009 18:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Polizei darf auch beim Provider gespeicherte E-Mails beschlagnahmen

Die Polizei darf im Rahmen ihrer Ermittlungen auch E-Mails beschlagnahmen, die auf dem Mailserver eines Internet-Service-Providers liegen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle entschieden.

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