25.06.2009 19:20 Uhr, Quelle: golem
Rapidshare geht in Berufung gegen Hamburger Urteil
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgericht eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik. (Tauschbörse)
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