16.06.2009 18:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Filesharing: IP-Adresse unzureichend für Klage

Das Tribunale Ordinario di Roma, ein Gericht in Rom, hat eine Klage der Medienindustrie gegen einen mutmaßlichen Filesharing-Nutzer mangels ausreichender Beweise zurückgewiesen. Die Anwälte der Rechteinhaber (Weiter lesen)Verwandter InhaltFacebook-Klage gegen StudiVZ wurde abgewiesenNetzsperren-Gesetz: Koalition im RückwärtsgangVZBV: Neues Datenschutzgesetz ist inakzeptabel

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