05.06.2009 14:50 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen

Die Tatsache, dass ein Nutzer aktiv an einer Tauschbörse teilnimmt, bedeutet nicht, dass er die Funktion der genutzten Software kennt und damit gegebenenfalls haftbar wäre. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. (Tauschbörse)

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