20.05.2009 17:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

OLG Frankfurt: Handel mit Echtheitszertifikaten rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat geurteilt, dass der Handel mit Software-Echtheitszertifikaten rechtswidrig ist, gegen Urheber- und Markenrechte verstößt und wie eine gebrauchte Lizenz beim Hersteller genehmigt werden muss. Daher, so Microsoft in einer Pressemitteilung, dürfen gebrauchte Volumenlizenzen nicht ohne Zustimmung von Microsoft weiterverkauft werden.

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