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20.05.2009 17:50 Uhr, Quelle: golem

Handel mit Entheitszertifikaten für Volumenlizenzen verboten

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zu Gunsten von Microsoft entschieden, dass der Weiterverkauf von Echtheitszertifikaten mit Lizenzschlüsseln für Lizenzen aus Volumenverträgen rechtlich unzulässig ist. (Urheberrecht)

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