07.05.2009 13:36 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber für unrechtmäßig erklärt. Die Razzia erfolgte lediglich auf Basis eines sehr vagen Verdachtsmoments. Ein Nutzer hatte zuvor (Weiter lesen)Verwandter InhaltTelekom meldet Milliardenverlust durch T-Mobile UKTwitter-Mitgründer dementiert ÜbernahmegerüchteFTD: T-Systems will mehr als 3.000 Stellen streichen

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