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22.04.2009 13:05 Uhr, Quelle: golem

BGH: Internet-Videorekorder sind nicht zulässig

Internetbasierte Videorekorder sind unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte RTL gegen Shift.tv. Der Dienst zeichnet Fernsehprogramme auf Wunsch auf und stellt diese dann dem jeweiligen Nutzer zum Download bereit. (Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten)

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