22.04.2009 13:05 Uhr, Quelle: golem
BGH: Internet-Videorekorder sind nicht zulässig
Internetbasierte Videorekorder sind unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte RTL gegen Shift.tv. Der Dienst zeichnet Fernsehprogramme auf Wunsch auf und stellt diese dann dem jeweiligen Nutzer zum Download bereit. (Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten)
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