16.04.2009 11:20 Uhr, Quelle: golem

OLG-Urteil: Kein virtuelles Hausrecht für Airline-Websites

Fluggesellschaften, die Tickets über eine eigene Website online vermarkten, können sich nicht auf ein virtuelles Hausrecht berufen, um Buchungen über Websites Dritter zu verbieten. Das ist wettbewerbswidriges Verhalten, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main. (Rechtsstreitigkeiten)

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