15.04.2009 11:20 Uhr, Quelle: golem

Haftstrafen wegen gewerbsmäßigem Vertrieb von Schwarzkopien

Zwei Computerhändler aus Nürnberg und München sind vom Amtsgericht Nürnberg wegen gewerbsmäßigem Vertrieb von Schwarzkopien zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten mit gefälschten Versionen von Windows XP gehandelt. (Microsoft, Rechtsstreitigkeiten)

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