26.03.2009 12:50 Uhr, Quelle: golem

Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für PCs

Auch wenn ein PC nur für berufliche Zwecke genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren für das Gerät entrichtet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kassierte damit eine gegenläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. (GEZ)

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