11.03.2009 14:50 Uhr, Quelle: golem
Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent
Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat "verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht". (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)
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