Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zu Wahlcomputern gefällt. Danach sind die Wahlautomaten in Deutschland verboten. Bereits der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, so die Richter, da die Überprüfbarkeit der Stimmenzählung für die Wähler nicht gegeben war. (CCC, Wahlcomputer)