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20.11.2008 17:05 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof fällt Urteil zu Soundsamples

Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Sampeln von Soundschnipseln beschäftigt. Grundsätzlich gelte das Urheberrecht auch für "kleinste Tonfetzen", so die Karlsruher Richter. Allerdings könne das Sampeln erlaubt sein, wenn daraus ein eigenständiges Werk entstehe. (Urheberrecht)

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