11.10.2008 15:05 Uhr, Quelle: golem
Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos
Tauschbörsennutzer können in Deutschland strafrechtlich praktisch nicht belangt werden, berichtet die Wirtschaftswoche. Und auch zivilrechtlich Schadensersatzklagen durch die Musikindustrie scheitern immer öfter an wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten. (P2P, Tauschbörse)
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