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07.10.2008 19:35 Uhr, Quelle: golem

OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.

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