15.09.2008 14:21 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Usedsoft punktet erneut gegen Microsoft
Usedsoft hat im Streit mit Microsoft um Rechtmäßigkeit und Ablauf des Handels mit Software aus zweiter Hand einen weiteren Teilerfolg errungen: Der Softwarehersteller vermeidet eine einstweilige Verfügung, indem er von sich aus zusichert, zwei seiner zuletzt getroffenen Aussagen zum Handel mit Gebrauchtsoftware nicht mehr zu wiederholen.
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