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21.08.2008 20:50 Uhr, Quelle: golem

Gravenreuth unterliegt der taz

Der vor allem durch seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat im Streit mit der Zeitung taz die Berufung verloren und muss Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.

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