GEZ-Gebühren dürfen nicht für Home-Office-PCs erhoben werden, wenn bereits ein privater Fernseher oder ein Radio angemeldet ist. Doch sobald kein weiteres Rundfunkgerät angemeldet ist, gehen die Ansichten auseinander: Während das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil einen Rechtsanwalt von seiner Gebührenpflicht befreit hatte, sieht es das VG Ansbach völlig anders: Gebührenbescheide für beruflich genutzte Rechner seien "nicht rechtswidrig".