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04.08.2008 15:20 Uhr, Quelle: CHIP

Raubkopierer: Verfolgung erst ab 200 Downloads

Die Generalstaatsanwaltschaften wehren sich jetzt offenbar gegen die ausufernden Abmahnungen von Filesharern. Die Behörden empfahlen Mitte Juni, die Strafverfolgung auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu beschränken.

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