17.07.2008 13:35 Uhr, Quelle: golem

BGH: Verbot von Kopierschutzknackern gilt auch für Private

Privatpersonen, die Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, können von der Musikindustrie kostenpflichtig abgemahnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof unter Verweis auf § 95a Abs. 3 UrhG. (Urheberrecht, DRM)

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