25.06.2008 10:35 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Wer Kontaktdaten kauft, darf nicht einfach anrufen

Telefonwerbung wird immer dreister, besonders wenn es um Telekommunikationsverträge geht. Und sie ist automatisiert - Werbeautomat trifft auf Anrufbeantworter. Verbraucherschützer haben in ihrem Kampf gegen Telefonwerbung einen kleinen Sieg errungen: Nach einem Urteil dürfen eingekaufte Kontaktdaten nicht ohne vorherige Prüfung des Einverständnisses zum Einsatz kommen. (Entscheider)

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