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26.05.2008 19:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Bitkom veröffentlicht Leitfaden zum Hackerparagrafen

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat einen kostenlosen Leitfaden zum umstrittenen Hackerparagrafen veröffentlicht. IT-Sicherheitsexperten, Ermittlern und Gutachtern soll der Leitfaden mögliche Anhaltspunkte liefern, ob der Einsatz eines Programms zum Aufspüren von Sicherheitslücken unter das Verbot nach Paragraf 202c, StBG fällt.

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