23.05.2008 15:35 Uhr, Quelle: golem

Bundesrat winkt Gesetz zur Durchsetzungsrichtlinie durch

Der Bundesrat hat das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 durchgewunken. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine "Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen" im Bereich des Urheberrechts.

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