03.09.2026 10:00 Uhr, Quelle: golem
Messengerdienste: Ermittler lesen Telegram und Whatsapp ohne Trojaner mit
Polizei und Zoll koppeln messengerbasierte Zweitgeräte für die Überwachung. Der BGH stellt dafür aber strenge juristische Regeln auf. (Überwachung, Instant Messenger)
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