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03.09.2026 10:00 Uhr, Quelle: golem

Messengerdienste: Ermittler lesen Telegram und Whatsapp ohne Trojaner mit

Polizei und Zoll koppeln messengerbasierte Zweitgeräte für die Überwachung. Der BGH stellt dafür aber strenge juristische Regeln auf. (Überwachung, Instant Messenger)

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