13.05.2008 19:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Microsoft: Einstweilige Verfügung gegen Usedsoft

Microsoft hat vor dem Landgericht München eine Einstweilige Verfügung gegen Händler von gebrauchter Software erwirkt. Grund dafür ist eine irreführende Behauptung im Rahmen einer Vertriebsaktion des Unternehmens HHS Usedsoft GmbH, die sich an öffentliche Auftraggeber wendet.

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