29.04.2008 18:20 Uhr, Quelle: golem

LG München: Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber

Das Landgericht München I hat einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss zufolge Mitte März 2008 in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung dem Kläger die Akteneinsicht verweigert. Eine IP-Adresse begründet dem Urteil zufolge nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht eines Internetnutzers. (Tauschbörse)

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