13.07.2016 12:55 Uhr, Quelle: MacTechNews

Urteil: Ersatz-iPhone im Garantiefall soll neu sein, nicht generalüberholt

Wenn ein iPhone innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf den Geist aufgibt, sorgt Apple kostenlos für Ersatz. Das Austauschgerät soll dabei »gleichwertig zu einem Neugerät« sein - im Allgemeinen wählt Apple dafür also kein Neugerät, sondern ein generalüberholtes iPhone, in dem neue und wiederverwendete Teile kombiniert sind. In Amsterdam hat ein Gericht nun entschieden, dass einer betroffenen

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