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03.06.2016 07:05 Uhr, Quelle: Toms Hardware

Bundestag: Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Zugänge zum Web (nicht ganz) beendet

Die Novelle des Telemediengesetzes ist frisch durch den Bundestag, durch die die Betreiber von öffentlichen Internetzugängen via WLAN nicht mehr für Straftaten beliebiger Nutzbar haftbar gemacht werden können. Eine Hintertür bleibt aber dennoch.

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