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06.04.2016 20:47 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Behörden müssen bei Ausschreibungen auch Gebrauchtsoftware einbeziehen

Das hat die Vergabekammer Westfalen in einem Nachprüfverfahren zur Beschaffung von knapp 1500-Microsoft-Office-Lizenzen durch den Kreis Steinfurt entschieden. Sie sieht im Ausschluss gebrauchter Software im Ausschreibungstext einen Vergaberechtsverstoß. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die öffentliche Beschaffungspraxis haben.

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