22.03.2016 11:37 Uhr, Quelle: golem

Kündigung: Der Chef darf den Browserverlauf auswerten

Ein Landesarbeitsgericht hat die Verwertung der Daten aus dem Browserverlauf eines Beschäftigten erlaubt. Das Bundesdatenschutzgesetz lasse die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle zu. (Politik/Recht, Computer)

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