21.03.2016 14:55 Uhr, Quelle: Heise

Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten

Welche Webseiten hat ein Mitarbeiter aufgerufen? Geht es um eine Kündigung, darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters überprüfen.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz