16.03.2016 13:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

EuGH-Generalanwalt verneint Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen

Betreiber müssen seiner Ansicht nach auch nicht den Zugang per Passwort schützen, wie es zunächst ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsah. Zwar betrifft die Entscheidung im konkreten Fall nur Gewerbetreibende, in der Sache ist sie aber auf Privatleute übertragbar.

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