15.03.2016 07:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Russisches Berufungsgericht bestätigt Kartellurteil gegen Google

Die Bündelung von Googles Apps und Diensten mit Android soll gegen die Wettbewerbsregeln des Landes verstoßen. Das Gericht moniert auch die obligatorische Platzierung der Apps auf dem Startbildschirm. Google kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

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