26.02.2016 18:55 Uhr, Quelle: Heise

OLG Köln: Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehren

Auch wenn Amazon Kunden aussperren darf, darf es ihnen nicht den Zugang zu bereits gekauften Inhalten verweigern, entschied das OLG Köln zur Freude von Verbraucherschützern.

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