24.02.2016 20:29 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Verbraucherschützer dürfen jetzt Datenschutzverstöße abmahnen

Das Gesetz zum Verbandsklagerecht ist gestern in Kraft getreten. Auf seiner Grundlage können Verbraucherverbände oder Industrie- und Handelskammern Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Unternehmen erwirken. Ob auch Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen dürfen, ist noch gerichtlich zu klären.

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