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03.02.2016 11:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Beleidigende Kommentare auf Nachrichten-Websites sind hinzunehmen

Das gilt laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, solange sie nicht rechtswidrig sind. Beispielsweise darf nicht zu Straftaten aufgerufen werden. Im vorliegenden Fall aus Ungarn hatte eine Immobilienfirma wegen Rufschädigung gegen die Website Index.hu geklagt.

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