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28.01.2016 21:28 Uhr, Quelle: golem

Streit um Wetter-Apps: Wetter.de verliert Klage vor dem BGH

Auch Bezeichnungen für Apps können sich schützen lassen. Ein Titelschutz für allgemeine Begriffe lässt sich jedoch nicht so einfach erreichen. (Facebook, Smartphone)

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