28.01.2016 19:46 Uhr, Quelle: Heise
Streit um Wetter-Apps: "wetter.de" unterliegt vor dem BGH
Auch Bezeichnungen für Apps sind geschützt. Wenn sie so allgemeine Titel wie "Wetter" haben, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
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