28.01.2016 17:41 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

GEMA scheitert erneut mit Schadenersatzklage gegen Youtube

Das Oberlandesgericht München weist die Berufung ab und bestätigt das Urteil des Landgerichts München. Im nächsten Schritt dürfte der seit 2009 andauernde Streit um die Per-Stream-Minimumvergütung für geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire bald vor dem Bundesgerichtshof weitergehen.

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