14.01.2016 17:11 Uhr, Quelle: ComputerBase

Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

Eltern können als Anschlussinhaber für eine Filesharing-Abmahnung haften, obwohl die Kinder für den illegalen Upload verantwortlich sind, hat nun das Oberlandesgericht München entschieden. Es reiche demnach nicht aus, wenn die Abmahnung mit einem vagen Verweis auf die Kinder zurückgewiesen wird.

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