14.01.2016 10:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren

Wer seine Arbeitszeit für private Chats nutzt, muss davon ausgehen, dass Vorgesetzte zukünftig ganz legal mitlesen dürfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Arbeitgebern das Recht zu, die während der Arbeitszeit auf Firmengeräten versandten Privatnachrichten unter Umständen mitzulesen und auszuwerten.

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