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14.01.2016 08:47 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Arbeitgeber darf private Nachrichten seiner Mitarbeiter überwachen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin keinen Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Konkret geht es um die Überwachung eines firmeneigenen Messenger-Kontos. Ein Mitarbeiter hatte es ohne Erlaubnis für private Zwecke benutzt.

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