08.01.2016 11:28 Uhr, Quelle: Heise

Der "Gedenkzustand" von Facebook und das Erbrecht

Ein Gerichtsurteil hat die Frage aufgeworfen, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist. Facebook lässt den Zugriff auf Konten im "Gedenkzustand" für Erben nicht zu. Eine Ausnahme musste das Unternehmen aber schon machen.

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