23.12.2015 14:29 Uhr, Quelle: ComputerBase

Gerichtsurteil: Vertriebsverbot gilt nicht für Preisvergleichsportale

Hersteller dürfen zwar verbieten, dass eines ihrer Produkte bei bestimmten Online-Plattformen wie etwa Amazon angeboten wird. Doch ein Ausschluss aus Preisvergleichsportalen ist nicht möglich, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

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