09.12.2015 10:29 Uhr, Quelle: CHIP

Steuer-ID jetzt an die Bank melden: So vermeiden Sie Kosten

Jetzt handeln: Ab 2016 muss jedem Freistellungsauftrag die Steuer-ID beigelegt werden. Ansonsten verfällt der Auftrag und Sie zahlen überflüssige Steuern. Wir geben Ihnen alle wichtigen Infos.

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