26.11.2015 16:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Websperren: GEMA-Klage gegen Deutsche Telekom abgewiesen

Über drei Instanzen hinweg wollte die Verwertungsgesellschaft die Sperrung einer Piraterie-Webseite erreichen. Der Bundesgerichtshof weist zugleich eine ähnliche Klage von Tonträgerherstellern zurück. Laut BGH ist die Verpflichtung von Access-Providern zu Websperren nur als letztes Mittel zulässig - die Rechtsinhaber müssen zuerst gegen urheberrechtsverletzende Betreiber sowie Host-Provider vorgehen.

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